Werkstattrisiko liegt beim Schädiger
Regelmäßig kommt es im Rahmen von Haftpflichtschadenreparaturen zu weiteren Beschädigungen, welche der Reparaturbetrieb nicht unbedingt zu verantworten hat.
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Regelmäßig kommt es im Rahmen von Haftpflichtschadenreparaturen zu weiteren Beschädigungen, welche der Reparaturbetrieb nicht unbedingt zu verantworten hat.
Das Gutachten nach einem Haftpflichtschaden ist eine Selbstverständlichkeit und gilt als Teil des zu ersetzenden Schadens. Dieser Umstand wurde vom Gesetzgeber zum Zwecke der „Waffengleichheit“ zwischen Unfallopfer und Versicherung so festgelegt. Jedoch versuchen unseriöse Versicherungen Unfallgeschädigte regelmäßig davon abzubringen Gutachten erstellen zu lassen und empfehlen stattdessen lieber einen Kostenvoranschlag aus der Werkstatt beizubringen.
Eine beliebte Kürzungsposition bei weniger seriös arbeitenden Versicherungen sind die Verbringungskosten. Das sind die Kosten, welche für den Transport des geschädigten Fahrzeugs und / oder dessen Teile von der Reparaturwerkstatt zum Lackierbetrieb und zurück anfallen.
Im Rahmen eines Gutachtens für einen Haftpflichtschaden muss unter anderem auch festgestellt werden ob eine Fahrzeugreinigung, sprich Fahrzeugwäsche, erforderlich ist um den Zustand wiederherzustellen, der bestanden hätte, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre (BGB §249). Ist dies der Fall, so muss diese Kostenposition von der zur Zahlung verpflichteten Versicherung auch erstattet werden. Das Amtsgericht Konstanz musste in einem solchen Fall...
In nahezu jedem Haftpflichtschadenfall versenden Versicherungen sogenannte „Prüfberichte“ um berechtigte Schadenersatzansprüche zu behindern. Hierbei wird üblicher Weise ohne die Besichtigung des Fahrzeugs automatisiert behauptet, dass verschiedene Reparaturkosten nicht anfallen würden. In der Regel werden diese Ausführungen nicht von Sachverständigen erstellt, sondern automatisiert bzw. lediglich von einfachem Personal entsprechend der Dienstanweisung der entsprechenden Versicherung gefertigt. Die Versicherungen berufen sich im Rahmen der...
Nach einer Unfallschadenreparatur kann es zahlreiche technische Gründe für eine Probefahrt geben. Beispielweise wird nach einem entsprechenden Schaden das Radarsystem des Tempomaten oder auch der Spurhalteassistent im Verkehr getestet werden müssen. Dieses ist jedoch mit einer Runde auf dem Hof nicht getan. Auf Grund des entsprechenden Aufwandes wird dieser entsprechend zulässiger Weise in Rechnung gestellt, um die Sicherheit...
Im konkreten Fall betrug der Schaden laut Gutachten 5189,13 EUR netto, welchen der Geschädigte fiktiv ersetzt haben wollte. Nachdem die Versicherung zuerst gar nichts begleichen wollte, argumentierte diese dann später mit durchschnittlich üblichen Marktpreisen über Stundenverrechnungssätze und Nebenkosten und verweigerte weiterhin die Schadenbegleichung.
Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungen einzelne Positionen aus einer durchgeführten Haftpflichtschadenreparatur nicht vollständig ausgleichen wollen, obwohl diese bereits im beweissichernden Gutachten aufgeführt waren.
Eine Beilackierung ist heutzutage bei entsprechendem Schadenbild bei rund 98% aller Farbtöne notwendig um ein ordnungsgemäßes Lackierergebnis zu gewährleisten.
Die auch im Gutachten angesetzten UPE-Aufschläge sind zu ersetzen.