Verbringungskosten sind zu erstatten

Vorwort:

Bei weniger seriös arbeitenden Versicherungen  sind die Verbringungskosten eine beliebte Position zur Kürzung der Kosten.

Das sind die Kosten, welche für den Transport des geschädigten Fahrzeugs und / oder dessen Teile von der Reparaturwerkstatt zum Lackierbetrieb und zurück anfallen.

Urteil des AG Bochum:

Im hier vorgestellten Schadenfall aus Bochum hat die Versicherung von den veranschlagten 139,20 EUR Verbringungskosten lediglich 80 EUR netto freiwillig beglichen. Dementsprechend wurde ein Gerichtsverfahren zum ausgleich des Fehlbetrages notwendig.

Das Amtsgericht Bochum entschied über diesen Fall am 08.03.2017 (AZ: 47 C 384/16).

Begründung:

Auf Grund eines Verkehrsunfalls hatte die Geschädigte ein beweissicherndes Haftpflichtgutachten einholen lassen.

Auf dieser Grundlage ließ sie daraufhin ihr verunfalltes Fahrzeug entsprechend in einer Fachwerkstatt reparieren. Gegenüber der zur Zahlung verpflichteten Haftpflichtversicherung belegte sie ihren Unfallschaden durch die Vorlage der Reparaturrechnung.

In der Reparaturrechnung waren die Verbringungskosten in Höhe von 139,20 EUR berechnet worden. Die zur Zahlung verpflichtete Versicherung zahlte auf diese Position freiwillig lediglich 80 EUR netto.

Die Geschädigte ließ sich dies nicht von der Versicherung gefallen und klagte vor dem Bochumer Amtsgericht. Die Klage hatte Erfolg.

Auch das Gericht war der Auffassung, dass die Klägerin durch die Vorlage der Rechnung ausreichend nachgewiesen hätte, dass Kosten in dieser Höhe angefallen wären.

Bereits im beweissichernden Gutachten waren die Kosten entsprechend ausgewiesen welche die Grundlage der Reparaturbeauftragung darstellten. Die Versicherung wurde dementsprechend zur Zahlung verurteilt.

Tipp:

Mit einem beweissichernden Gutachten wie es beispielweise unsere durch die IMD-NET GmbH verifizierten Gutachter für Sie auch in Bochum erstellen können, schaffen Sie die Grundlage später auch das erfolgreich einfordern zu können, was Ihnen zusteht.

Ihren Gutachter persönlich sprechen

oder zum Kontaktformular wechseln

WhatsApp
Anrufen