AG Iserlohn urteilt über UPE-Aufschläge

Sachverhalt:

Immer wieder versuchen Versicherungen die Erstattung der UPE-Aufschläge im Rahmen der fiktiven Abrechnung zu verneinen.

So auch im am 24.01.2017 (AZ: 44 C 72/16) geurteilten Schadenfall in Iserlohn.

Das AG Iserlohn entschied:

Die auch im Gutachten angesetzten UPE-Aufschläge sind zu ersetzen.

Wenn UPE-Aufschläge üblich sind, so sind diese auch bei fiktiver Schadensabrechnung zu ersetzen.

Unstreitig waren diese Kosten bereits in der Kalkulation des beweissichernden Gutachten unter zu Grunde Legung der Fachwerkstatt in Menden belegt worden.

Tipp:

Unsere eigenen durch die IMD-NET GmbH verifizierten Sachverständigen berücksichtigen grundsätzlich in jedem Gutachten auch die UPE-Aufschläge, so dass Sie stets die Möglichkeit haben auch diese einfordern zu können.

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