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Fragen & Antworten

Was kostet ein Gutachten?

Sie haben vielleicht schon mehrfach gelesen, dass ein Gutachten kostenlos bzw. gratis sei. Dieses oft benutze Werbeversprechen ist nicht nur unseriös, sondern auch falsch, da bei der Erstellung eines Gutachtens selbstverständlich Kosten anfallen.

Allerdings haben Sie als Geschädigter den Vorteil, dass die zur Zahlung verpflichtete Versicherung auch zum Ersatz der Gutachenkosten verpflichtet ist. Erfreulicher Weise ist dies sogar gesetzlich geregelt!

Der konkrete Preis eines Gutachtens bemisst sich an der Höhe des Schadens an Ihrem Fahrzeug. Da die Schadensumme im Vorfeld nicht bekannt sein kann, ist auch der Rechnungsbetrag des Gutachtens nicht genau vorab bekannt.

Was ist ein Bagatellschaden?

Die Bagatellschadengrenze (715 EUR) bezeichnet eine bereits 1978 festgelegte Schadenhöhe, über welcher ein Schaden z.B. im Falle eines Weiterverkaufs offenbarungspflichtig ist. Schäden unter dieser Schadenhöhe sind als Bagatelle demnach nicht unbedingt offenbarungspflichtig.

Der Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Gutachten besteht grundsätzlich und ist der einzig sichere Weg zum erfolgreichen späteren Schadenersatz.

Hinweis: Im Internet kursiert die Falschbehauptung das unterhalb der Bagatellschadengrenze ein Schaden nicht begutachtet werden dürfe. Das ist natürlich nicht richtig und macht auch keinen Sinn, denn zur Beurteilung ob der Wert der Bagatellschadengrenze über oder unterschritten wird muss ein Sachverständiger diesen erst einmal berechnen.

Wie lange ist die Wartezeit auf einen Termin zur Begutachtung?

Durch unsere hauseigenen Sachverständigen können wir direkt bei Anruf einen Termin mit Ihnen abstimmen. Die Begutachtung findet üblicher Weise am gleichen oder nächsten Tag statt. Wenn Sie einen späteren Termin wünschen, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Wochenenden, ist dies ohne Zusatzkosten selbstverständlich möglich.

Teilschuld – ist ein Gutachten sinnvoll?

Ja, es ist absolut sinnvoll. Unsere Gutachter sichern unter anderem auch leicht vergängliche Unfallspuren. Anhand dieser lässt sich oftmals der wahre Schadenhergang belegen. So kann aus einer Teilschuld mitunter nur noch eine sehr geringe Teilschuld werden. In einigen Fällen konnte sogar die vollständige Unschuld nachgewiesen werden. Bei einer wirklichen Teilschuld bekommen Sie Ihren Schaden anteilig ersetzt. Können Sie den Schaden mangels nicht vorhandenem Gutachten nicht belegen, so gehen Sie komplett leer aus.

Reicht ein Kostenvoranschlag oder muss es ein Gutachten sein?

Ein Kostenvoranschlag reicht nicht aus! Denn er ist lediglich ein Kostenangebot durch einen Reparaturbetrieb. Sie brauchen jedoch einen Nachweis über Schadenumfang und Schadenhöhe, um einen Schaden rechtssicher belegen zu können. Und genau dies ist nur mit einem Gutachten zu erreichen.

Kleiner Schaden (Kratzer, Delle) – brauche ich ein Gutachten?

Sie sind sich nicht sicher, ob ein Gutachten für Sie Sinn macht? – Kein Problem! Schicken Sie uns einfach per WhatsApp (siehe Button) ein Handyfoto. Einer unserer Sachverständigen wird den Sachverhalt für Sie kostenfrei und rechtssicher beantworten.

So können Sie einfach Fehler vermeiden!

Welche Stundenverrechnungssätze werden im Gutachten verwendet?

Es werden üblicher Weise die gesamten Verrechnungssätze des nächstgelegenen Autohauses des entsprechenden Fahrzeugherstellers verwendet. Wir greifen dafür auf eine stets aktuelle Datenbank von Autohäusern zurück. Nur so ist gewährleistet, dass Sie später die freie Werkstattwahl haben.

Was ist wenn mein Auto durch ein Fahrrad oder ähnliches beschädigt wurde?

Unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug durch einen Dritten mit dessen PKW, Fahrrad, Schubkarre oder sonstiges beschädigt wurde, es handelt sich immer um einen Haftpflichtschaden. Somit ist Ihr Schadenersatzanspruch gegeben und Sie müssen den Schaden entsprechend gegenüber Ihm bzw. seiner Versicherung nachweisen. Hierzu benötigen Sie ein entsprechendes Gutachten als Beweis über den entstandenen Schadenumfang sowie über die Schadenhöhe.

Ich würde mir den Schaden lieber auszahlen lassen – geht das?

Ja – unsere Gutachten sind grundsätzlich so ausgelegt, dass Sie statt der möglichen Reparatur den Weg der fiktiven Abrechnung nutzen können. Hierbei steht Ihnen der Nettoschaden zu. Sie dürfen das Geld danach beliebig verwenden.

Bekomme ich auch eine Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung wird in jedem Gutachten von unseren Sachverständigen für Sie ermittelt. Zusätzlich wird auch eine technische Wertminderung in jedem Schadenfall ermittelt.

Wer darf den Gutachter aussuchen?

Sie haben die freie Wahl; dieser Umstand ist Ihnen gesetzlich garantiert.

Wo findet die Begutachtung statt?

Diese Entscheidung liegt üblicherweise bei Ihnen. Die Begutachtung kann bei Ihnen zu Hause oder auch am Arbeitsplatz stattfinden. Sollte Ihr Fahrzeug bereits in einer Werkstatt oder Verwahrstelle stehen, so ist auch dort eine Begutachtung problemlos möglich. Unsere Sachverständigen kommen stets entsprechend ausgerüstet zum Ort der Begutachtung.

Darf ich einfach einen Anwalt einschalten?

Ja, bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie als Geschädigter einen Anwalt hinzuziehen, damit dieser Ihre Ansprüche geltend macht. Die Kosten hierfür gelten ebenfalls als Teil des Schadens und die zur Zahlung verpflichtete Versicherung muss diese zusätzlich ersetzen.

Hinweis:
Mit geeigneter anwaltlicher Unterstützung ist es Ihnen möglich, Ihre Ansprüche und den vollen Schadenumfang auch ohne eigenes Fachwissen vollständig geltend machen zu können.

Begutachten ihre Gutachter ausschließlich PKWs?

Nein, wir verfügen auch über speziell geschulte Sachverständige für Motorrad, Motorroller, E-Bikes und E-Scooter sowie Anhänger, Transporter, Wohnwagen und Wohnmobile.

Wie lange dauert die Begutachtung?

Die reine Fahrzeugbegutachtung, d.h. die Schadenaufnahme durch unseren Sachverständigen vor Ort dauert ca. 20 – 30 Minuten. Sie haben noch viele Fragen? Kein Problem! Unser Sachverständige wird sich selbstverständlich die Zeit nehmen und Sie Ihnen kostenfrei beantworten.

Wie lange steht der Gutachter mir zur Verfügung?

Im Rahmen der Begutachtung nehmen sich unsere Gutachter grundsätzlich die Zeit, die Sie brauchen, um offene Fragen gerne auch ausführlich zu erörtern. Sie haben Ihr Gutachten erhalten und nun weitere Fragen zu diesem? Kein Problem! Sie können Ihren Gutachter immer per Direktanruf kontaktieren. Er wird Ihnen gerne alle Fragen zum Gutachten detailliert beantworten.

Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

Die Schadenaufnahme bei Ihnen vor Ort dauert 20-30 Minuten. Die spätere Erstellung des Gutachtens ist in der Regel bereits nach zwei Werktagen erledigt. Vorab online können Sie das Gutachten dann sofort erhalten und das Original ist nach ca. 2 Tagen per Postweg bei Ihnen.

Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung?

Fällt Ihr Fahrzeug für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung aus, so können Sie entweder einen Mietwagen nutzen und die Kosten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen oder den Nutzungsausfall verlangen, wenn Sie auf den Mietwagen verzichten. Die Höhe des Nutzungsausfalls wird für Sie ermittelt und steht ebenfalls im Gutachten.

Darf die Versicherung ohne weiteres den Schadenbetrag aus dem Gutachten kürzen?

NEIN! Die Versicherung ist nicht berechtigt die im Gutachten festgelegten Kosten ohne weiteres einfach zu kürzen. Ihr Anwalt wird Ihnen ggf. unter Rücksprache mit Ihrem Gutachter hier weiterhelfen können.

Wo muss mein Auto repariert werden?

Bei der Begutachtung durch unsere Gutachter ist es Ihnen grundsätzlich freigestellt, wo Sie Ihr Auto reparieren lassen. Statt das Fahrzeug zu reparieren, können Sie natürlich sich auch das Geld auszahlen und die fiktive Abrechnung in Anspruch nehmen.

Bieten Sie ausschließlich Haftpflichtschadengutachten an?

Ja, wir sind ein Unternehmen, welches sich ausschließlich und explizit auf Haftpflichtschäden und damit auf die Ansprüche von Unfallgeschädigten spezialisiert hat.

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