Kosten der Probefahrt bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig
Auch im Rahmen einer fiktiven Schadenabrechnung, wenn also nicht repariert werden soll, sind die Kosten der Probefahrt erstattungsfähig. Das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Bad Oeynhausen bestätigt diesen Umstand..