starker Seitenschaden bei neuwertigem KIA

Der Unfallhergang - Zum Sachverhalt

Gerade einmal 5.000 km hat dieser in Witten angemeldete Kia Picanto gelaufen, als der Fahrer eines Mercedes die Vorfahrt missachtet und es zum Streifschaden an der gesamten linken Seite des zu begutachtenden Kia kommt.

Nach einer polizeilichen Unfallaufnahme entscheidet sich die Besitzerin des Kia bei uns ein Gutachten erstellen zu lassen. Nur so ist sichergestellt, dass der Schadenumfang vollständig beweissichernd erfasst wird und auch die Wertminderung richtig ermittelt werden kann.

Erklärter Hauptwunsch der Fahrzeughalterin war Freigabe der Reparatur, auch wenn dieses Fahrzeug keinen so hohen Neupreis hatte.

Feststellung des Gutachters

Im Rahmen der Schadenbegutachtung am Fahrzeug bei der Kundin vor Ort wurden alle Schäden detailiert erfasst.

Bei der späteren Schadenkalkulation ergab sich, dass eine Reparatur nach Schadenersatzrecht zulässig war. Somit stand dem Hauptwunsch auf Reparatur rechtlich nichts entgegen.

Ebenfalls wurde eine Wertminderung von 1.200 EUR ermittelt und im Gutachten hinterlegt.

  • Reparaturkosten: 9.042 EUR
  • Wertminderung:   1.200 EUR

Tipp vom Sachverständigen

Ein Kostenvoranschlag kann keine rechtssichere Aussage über die Zulässigkeit einer Reparatur nach einem Unfall erbringen. Wenn Sie sich Ihren Anspruch auf vollständigen Schadenersatz sichern wollen, dann ist ausnahmslos ein Gutachten eines geeigneten Sachverständigen der richtige Weg.

Die Kosten eines Gutachten gelten als Teil des Schaden und werden nicht auf die Reparaturkosten angerechnet. Der Schädiger bzw. dessen zur Zahlung verpflichtete Haftpflichtversicherung sind gesetzlich zum Ausgleich dieser Kosten verpflichtet.

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