Jaguar Arden – komplizierter Exot

Der Unfallhergang - Zum Sachverhalt

Im zähen „Stop-and-Go“-Verkehr in Dortmund fuhr ein Seat diesem Jaguar F-Pace hinten auf. Der Schaden war auf den ersten Blick kaum sichtbar. Da es sich um ein noch sehr neuwertiges Leasingfahrzeug handelte, entschied der Fahrer des Jaguars den Schaden sowohl polizeilich aufnehmen und später durch einen unserer Sachverständigen begutachten zu lassen.

Sein Vertrauen in den örtlichen Jaguarspezialisten war nicht mehr gegeben. Denn wenige Wochen zuvor, als dieser Händler noch als reiner Volvospezialist firmierte offenbarte dieser auf Anfrage bereits, dass ihm die Ausführung „Arden“ nicht einmal bekannt wäre. „Arden“ ist ein Tuning-Hersteller und hat die Karosserieform veredelt.

Feststellung des Gutachters

Erst vor Ort beim Fahrzeugbesitzerkonnte im Rahmen der Begutachtung erkannt und dokumentiert werden, dass der gesamte Heckdiffusor sowie die dahinter liegende Heckschürze deformiert waren. Hierbei handelte es sich teilweise um Sonderteile des Jaguartuners Arden.

Ebenso mussten aufwendige Lackierarbeiten zur Farbtonanpassung an den hinteren Seitenwänden sowie die entsprechenden Ab- und Aufrüstarbeiten mit einkalkuliert werden.

Dieser Umstand führte dazu, dass die Kosten zur Instandsetzung erheblich über dem lage,n was an einem herkömmlichen Fahrzeug erforderlich gewesen wäre.

Abgesehen vom Reparaturschaden am Fahrzeug konnte hier von unserem Sachverständigen ebenfalls eine Wertminderung von 1.300 EUR ermittelt werden. Diese dient dem Ausgleich dafür, dass dieses Fahrzeug nun nicht mehr unfallfrei ist.

  • Reparaturkosten: 7.210 EUR
  • Wertminderung:   1.300 EUR

Tipp vom Sachverständigen

Insbesondere bei Fahrzeugen die nicht „von der Stange“ sind, können die Kosten einer Instandsetzung oftmals sehr viel höher ausfallen als vom technischen Laien vermutet. Auch eine Fahrzeugfolierung, Sonderlackierung oder andere Karosserieumbauten können bereits zu wesentlichen Mehrkosten im Rahmen einer Reparaturkalkulation führen.

Daher macht es immer Sinn derartige Fahrzeuge bei einem vorliegenden  Haftpflichtschaden durch einen geeigneten Sachverständigen begutachten zu lassen.

Ein Kostenvoranschlag macht hier grundsätzlich keinen Sinn, da dieser zum einen kein Beweismittel im Falle eines Rechtsstreit darstellt und zum anderen auch keine Wertminderung benennt.

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