Eine Beilackierung ist heutzutage bei entsprechendem Schadenbild bei rund 98% aller Farbtöne notwendig um ein ordnungsgemäßes Lackierergebnis zu gewährleisten.
Am 07.06.2016 musste das Amtsgericht Halle (Saale) einen Fall urteilen (AZ: 95 C 4070/15) in welchem sich die Versicherung weigerte, ein Gutachten vollständig zu begleichen, in welchem ein Schaden von „nur“ 1109,62 EUR dokumentiert war.
Nach Auffassung der Versicherung wäre dieser Betrag lediglich eine Bagatelle, derer es kein Gutachten bedürfe um den Schaden rechtssicher zu belegen.
Vereinzelt verweigern einzelne Versicherungen in jüngster Zeit die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten. Die Versicherungen sind hier der Ansicht, dass es bei einfach gelagerten Fällen nicht notwendig wäre
In Folge eines unverschuldeten Verkehrsunfalls ließ der Geschädigte sein beschädigtes Fahrzeug beweissichernd begutachten. Der Geschädigte wählte die fiktive Abrechnung des Schadens.