Mercedes E-Klasse – Vorfahrtsverletzung
Nach einer Vorfahrtverletzung ließ der Eigentümer diesen schweren Schaden nicht wieder instand stetzen sondern nutzte die einmalige Gelegenheit...
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Nach einer Vorfahrtverletzung ließ der Eigentümer diesen schweren Schaden nicht wieder instand stetzen sondern nutzte die einmalige Gelegenheit...
Dieser Golf wurde durch einen starken Auffahrunfall auf den Vordermann geschoben so das hier nur die...
Auch ein kleiner Fiat 500 kann große Schadenkosten erleiden wie dieses Beispiel eindrucksvoll zeigt. Auf den ersten Blick nur eine deformierte Tür. Auf den zweiten aber auch ein beschädigter Aussenspiegel sowie eine eingedrückte...
Der Eigentümer dieses VW ging nach dem Schadenereignis davon aus das der Kostenaufwand nicht sonderlich hoch wäre und hätte beinahe sogar darauf verzichtet den Unfall überhaupt...
Regelmäßig kommt es im Rahmen von Haftpflichtschadenreparaturen zu weiteren Beschädigungen, welche der Reparaturbetrieb nicht unbedingt zu verantworten hat.
Das Gutachten nach einem Haftpflichtschaden ist eine Selbstverständlichkeit und gilt als Teil des zu ersetzenden Schadens. Dieser Umstand wurde vom Gesetzgeber zum Zwecke der „Waffengleichheit“ zwischen Unfallopfer und Versicherung so festgelegt. Jedoch versuchen unseriöse Versicherungen Unfallgeschädigte regelmäßig davon abzubringen Gutachten erstellen zu lassen und empfehlen stattdessen lieber einen Kostenvoranschlag aus der Werkstatt beizubringen.
Eine beliebte Kürzungsposition bei weniger seriös arbeitenden Versicherungen sind die Verbringungskosten. Das sind die Kosten, welche für den Transport des geschädigten Fahrzeugs und / oder dessen Teile von der Reparaturwerkstatt zum Lackierbetrieb und zurück anfallen.
Im Rahmen eines Gutachtens für einen Haftpflichtschaden muss unter anderem auch festgestellt werden ob eine Fahrzeugreinigung, sprich Fahrzeugwäsche, erforderlich ist um den Zustand wiederherzustellen, der bestanden hätte, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre (BGB §249). Ist dies der Fall, so muss diese Kostenposition von der zur Zahlung verpflichteten Versicherung auch erstattet werden. Das Amtsgericht Konstanz musste in einem solchen Fall...
In nahezu jedem Haftpflichtschadenfall versenden Versicherungen sogenannte „Prüfberichte“ um berechtigte Schadenersatzansprüche zu behindern. Hierbei wird üblicher Weise ohne die Besichtigung des Fahrzeugs automatisiert behauptet, dass verschiedene Reparaturkosten nicht anfallen würden. In der Regel werden diese Ausführungen nicht von Sachverständigen erstellt, sondern automatisiert bzw. lediglich von einfachem Personal entsprechend der Dienstanweisung der entsprechenden Versicherung gefertigt. Die Versicherungen berufen sich im Rahmen der...
Nach einer Unfallschadenreparatur kann es zahlreiche technische Gründe für eine Probefahrt geben. Beispielweise wird nach einem entsprechenden Schaden das Radarsystem des Tempomaten oder auch der Spurhalteassistent im Verkehr getestet werden müssen. Dieses ist jedoch mit einer Runde auf dem Hof nicht getan. Auf Grund des entsprechenden Aufwandes wird dieser entsprechend zulässiger Weise in Rechnung gestellt, um die Sicherheit...