Pauschales bestreiten der Stundenverrechnungssätze durch Versicherung ist unzureichend

Im konkreten Fall betrug der Schaden laut Gutachten 5189,13 EUR netto, welchen der Geschädigte fiktiv ersetzt haben wollte. Nachdem die Versicherung zuerst gar nichts begleichen wollte, argumentierte diese dann später mit durchschnittlich üblichen Marktpreisen über Stundenverrechnungssätze und Nebenkosten und verweigerte weiterhin die Schadenbegleichung.

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Erstattung der An- und Abmeldekosten

Wird bei einem Haftpflichtschaden im Gutachten die Möglichkeit der Totalschadenabrechnung festgestellt und ein Ersatzfahrzeug angeschafft, so muss das verunfallte Fahrzeug abgemeldet werden und das Neue angemeldet werden. Hierbei entstehen selbstverständlich Kosten. Diese Kosten stellen zweifelsohne eine unmittelbare Folge des Unfallschadenereignisses dar.

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