Bagatellschadengrenze für Gutachten

Am 07.06.2016 musste das Amtsgericht Halle (Saale) einen Fall urteilen (AZ: 95 C 4070/15) in welchem sich die Versicherung weigerte, ein Gutachten vollständig zu begleichen, in welchem ein Schaden von „nur“ 1109,62 EUR dokumentiert war. Nach Auffassung der Versicherung wäre dieser Betrag lediglich eine Bagatelle, derer es kein Gutachten bedürfe um den Schaden rechtssicher zu belegen.

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Versicherungen mögen keine Gutachter

Das Gutachten nach einem Haftpflichtschaden ist eine Selbstverständlichkeit und gilt als Teil des zu ersetzenden Schadens. Dieser Umstand wurde vom Gesetzgeber zum Zwecke der „Waffengleichheit“ zwischen Unfallopfer und Versicherung so festgelegt. Jedoch versuchen unseriöse Versicherungen Unfallgeschädigte regelmäßig davon abzubringen Gutachten erstellen zu lassen und empfehlen stattdessen lieber einen Kostenvoranschlag aus der Werkstatt beizubringen.

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Prüfbericht ohne Fahrzeugbesichtigung ist nicht relevant

In nahezu jedem Haftpflichtschadenfall versenden Versicherungen sogenannte „Prüfberichte“ um berechtigte Schadenersatzansprüche zu behindern. Hierbei wird üblicher Weise ohne die Besichtigung des Fahrzeugs automatisiert behauptet, dass verschiedene Reparaturkosten nicht anfallen würden. In der Regel werden diese Ausführungen nicht von Sachverständigen erstellt, sondern automatisiert bzw. lediglich von einfachem Personal entsprechend der Dienstanweisung der entsprechenden Versicherung gefertigt. Die Versicherungen berufen sich im Rahmen der...

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Pauschales bestreiten der Stundenverrechnungssätze durch Versicherung ist unzureichend

Im konkreten Fall betrug der Schaden laut Gutachten 5189,13 EUR netto, welchen der Geschädigte fiktiv ersetzt haben wollte. Nachdem die Versicherung zuerst gar nichts begleichen wollte, argumentierte diese dann später mit durchschnittlich üblichen Marktpreisen über Stundenverrechnungssätze und Nebenkosten und verweigerte weiterhin die Schadenbegleichung.

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