Wertminderung – wofür ist das?
Wertminderung, wieviel steht zu, wofür ist das wer bekommt das ...
Kommen wir auch zu Ihnen?
Wertminderung, wieviel steht zu, wofür ist das wer bekommt das ...
Verdeckte Schäden erkennen, dokumentieren und kalkulieren mittels moderner Technik und...
Auch im Rahmen einer fiktiven Schadenabrechnung, wenn also nicht repariert werden soll, sind die Kosten der Probefahrt erstattungsfähig. Das aktuelle Urteil des Amtsgerichts Bad Oeynhausen bestätigt diesen Umstand..
Den notwendigen Umfang einer Instandsetzung zu erkennen und entsprechend nachweislich zu dokumentieren zu können ist das entscheidene Fundament für eine spätere vollumfängliche Schadenbeseitigung und Regulierung des Schadens. Unsere verifizierten Sachverständigen sind hierfür expizit geschult und ausgerüstet, damit Ihnen...
Der E-Bike Markt wächst, die Anzahl an Unfällen auch - aber sind die E-Bikes Fahrer die Verursacher? Braucht man bei einem verunfallten E-Bike ein Gutachten? In unserem Artikel erfahren Sie mehr...
Immer wieder versuchen verschiedene Versicherungen die Kosten des Unfallersatzwagens nicht vollständig zu erstatten. Gerne wird auf angebliche Billigangebote aus dem Internet verwiesen, welche bei genauer Prüfung allerdings nicht nutzbar sind oder über versteckte Kosten sogar noch teurer wären. Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht Dresden (AZ: 2 O 199/17) bereits entschieden das die Versicherung den Rechnungsbetrag des Unfallersatzwagen von 2040,04...
In vielen Ländern sind Dashcams in Fahrzeugen eine Selbstverständlichkeit, um im Falle eines Unfalls den Unfallhergang und damit ggf. die eigene Unschuld belegen zu können. Auch in Deutschland erfreuen sich diese schon preiswert zu erwerbenden Geräte zunehmender Beliebtheit.
Nach einem Haftpflichtschaden hat ein Geschädigter den Schaden zwecks Beweissicherung begutachten lassen. Danach wollte er sich wie üblich
Am 07.06.2016 musste das Amtsgericht Halle (Saale) einen Fall urteilen (AZ: 95 C 4070/15) in welchem sich die Versicherung weigerte, ein Gutachten vollständig zu begleichen, in welchem ein Schaden von „nur“ 1109,62 EUR dokumentiert war. Nach Auffassung der Versicherung wäre dieser Betrag lediglich eine Bagatelle, derer es kein Gutachten bedürfe um den Schaden rechtssicher zu belegen.
Regelmäßig kommt es im Rahmen von Haftpflichtschadenreparaturen zu weiteren Beschädigungen, welche der Reparaturbetrieb nicht unbedingt zu verantworten hat.