Kosten der Probefahrt bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig

Zum Sachverhalt:

Versicherer versuchen immer wieder im Rahmen einer Haftpflichtschadenabwickelung Kosten zu sparen.

Gerichte müssen hierbei regelmäßig die Grenßen des Erlaubten setzen. Bezüglich der Kosten einer manchmal notwendigen Probefahrt wird im Rahmen der fiktiven Abrechnung gerne darauf verwiesen, dass die dafür anfallenden Kosten nicht erstattet würden. Schließlich fällt bei fiktiver Abrechnung die Probefahrt selbst nicht real anfallen.

Urteil des Amtsgericht:

Das Amtsgericht Bad Oeynhausen entschied am 21.01.2019 (AZ: 24 C 92/18), dass die Kosten der Probefahrt sehr wohl auch bei fiktiver Abrechnung  ersetzt werden müssen.

Hat der Gutachter die Probefahrt explizit für notwendig erachtet und entsprechend einkalkuliert, ist diese als Teil des Schadens zu ersetzen. Dieses natürlich unabhängig davon ob das Fahrzeug tatsächlich repariert wird.

Reparaturbetriebe die diese Position in ihrer Rechnung nicht gesondert ausweisen, sondern über andere Rechnungspositionen querfinanzieren sind hierbei ebenfalls nicht von Belang.

Info:

Vericherer behaupten oftmals wie hier bei Bielefeld dass die Kosten einer Probefahrt im Rahmen einer fiktiven Abrechnung jedoch nicht zu erstatten seien. Die Begründung das diese Kosten dann schließlich auch nicht real angefallen sei, sollte nicht als ernsthafte Erklärung gewertet werden.

Kein Versicherer vertritt ernsthaft dieses Argument.

Das Wesen der fiktiven Abrechnung besteht daraus, dass keinerlei Kosten real anfallen. Versicherer welche ernsthaft diese These verfolgen, würden dannr konsequenterweise alle fiktiven Kosten verneinen müssen. Ohne Reparatur fallen auch alle anderen Kosten nicht real an.

Tipp:

Unsere IMD-NET GmbH verifizierten Sachverständigen berücksichtigen für Sie automatisch die Position Probefahrt überall dort wo es im Rahmen der Schadenbeseitigung und Betriebssicherheit von Notwendigkeit ist.

So ist unter anderem sichergestellt, dass sowohl die Reparatur abschließend zufriedenstellend möglich ist als auch dass Ihnen keine berechtigten Ansprüche entgehen.

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