Schwacke Mietwagenpreise durch OLG bestätigt

Zur Sachlage:

Immer wieder versuchen verschiedene Versicherungen die Kosten des Unfallersatzwagens nicht vollständig zu erstatten.

Gerne wird auf angebliche Billigangebote aus dem Internet verwiesen. Bei genauer Prüfung allerdings stellt sich regelmäßig heraus das diese nicht nutzbar sind. Oftmals sind diese über versteckte Kosten sogar noch teurer.

Das Landgericht Dresden (AZ: 2 O 199/17) hatte im vorliegenden FAll bereits entschieden. Die Versicherung hat den Rechnungsbetrag des Unfallersatzwagen von 2040,04 EUR zu Unrecht um 1593,79 EUR gekürzt.

Auch das Oberlandesgericht Dresden sah dieses am 27.09.2018 (AZ: 7 U 146/18) genauso wie das Landgericht zuvor.

Insbesondere wurde durch drei vorgelegte Screenshots aus dem Internet belegt, dass es keine günstigeren Angebote zum Zeitpunkt der Anmietung gab. Keines war vergleichbar gewesen!

Feststellung des Gerichts:

Das Gericht stellte fest, dass davon ausgegangen werden kann, dass im Falle einer unklaren Anmietdauer und einem jederzeitigen Rückgaberecht ein Autovermieter deutlich höhere Kosten in Rechnung stellen würde, falls Internetangebote überhaupt diese Option ermöglichen würden.

Das Gericht emfand es als sehr entscheidend, dass die Angebote im Internet nicht transparent wären und auf der Grundlage basieren würden, dass der Mietwagen in Eigenregie beim Vermieter abgeholt werden müsse, was als unzumutbar betrachtet wurde.

Das OLG Dresden verneinte ebenfalls die angebliche Pflicht des Unfallopfers, sich vor der Anmietung mehrere Angebote einholen zu müssen.

Dieses wäre nur dann erforderlich, wenn der Mietpreis auffällig höher als der in der Schwackeliste wäre. Deutlich höher bedeutet in diesem Falle laut Gericht, dass der Preis mehr als 50% nach oben abweichen würde.

Info:

Unsere durch die IMD-NET GmbH verifizierten Gutachter von Ihr-Bester-Gutachter können Ihnen selbstverständlich stets kostenfrei darüber Auskunft geben, welcher Mietpreis in Ihrem Schadenfall in der Schwackeliste hinterlegt ist.

Somit ist es Ihnen einfach möglich einen auffällig überhöhten Mietpreis auch sicher erkennen zu können.

Tipp:

Wenn es Ihnen möglich ist auf einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur oder Ersatzbeschaffung zu verzichten, dann können Sie alternativ zu den Mietwagenkosten eine tägliche Nutzungsausfallpauschale beanspruchen.

Der Ihnen zustehende Betrag wird von Ihrem durch die IMD-NET GmbH verifizierten Sachverständigen in jedem Gutachten ermittelt und beweissichernd dokumentiert.

Dieser Geldbetrag ist für Sie nicht zweckgebunden. Das Abrechnen des Nutzungsausfall ist in der Regel einfacher als die Abrechnung eines Unfallersatzwagens.

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