Versicherungen mögen keine Gutachter

Das Gutachten nach einem Haftpflichtschaden ist eine Selbstverständlichkeit und gilt als Teil des zu ersetzenden Schadens. Dieser Umstand wurde vom Gesetzgeber zum Zwecke der „Waffengleichheit“ zwischen Unfallopfer und Versicherung so festgelegt. Jedoch versuchen unseriöse Versicherungen Unfallgeschädigte regelmäßig davon abzubringen Gutachten erstellen zu lassen und empfehlen stattdessen lieber einen Kostenvoranschlag aus der Werkstatt beizubringen.

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Reinigungskosten sind zu erstatten

Im Rahmen eines Gutachtens für einen Haftpflichtschaden muss unter anderem auch festgestellt werden ob eine Fahrzeugreinigung, sprich Fahrzeugwäsche, erforderlich ist um den Zustand wiederherzustellen, der bestanden hätte, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre (BGB §249). Ist dies der Fall, so muss diese Kostenposition von der zur Zahlung verpflichteten Versicherung auch erstattet werden. Das Amtsgericht Konstanz musste in einem solchen Fall...

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