Immer wieder versuchen verschiedene Versicherungen die Kosten des Unfallersatzwagens nicht vollständig zu erstatten. Gerne wird auf angebliche Billigangebote aus dem Internet verwiesen, welche bei genauer Prüfung allerdings nicht nutzbar sind oder über versteckte Kosten sogar noch teurer wären.
Im vorliegenden Fall hatte das Landgericht Dresden (AZ: 2 O 199/17) bereits entschieden das die Versicherung den Rechnungsbetrag des Unfallersatzwagen von 2040,04...