Erstattung der An- und Abmeldekosten

Wird bei einem Haftpflichtschaden im Gutachten die Möglichkeit der Totalschadenabrechnung festgestellt und ein Ersatzfahrzeug angeschafft, so muss das verunfallte Fahrzeug abgemeldet werden und das Neue angemeldet werden. Hierbei entstehen selbstverständlich Kosten. Diese Kosten stellen zweifelsohne eine unmittelbare Folge des Unfallschadenereignisses dar.

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