Corona – Desinfektion ist zu erstatten!

Zum Sachverhalt

Derzeit verlangen die Gesundheits- und Ordnungsämter von Autohäusern die Erstellung und den Nachweis eines entsprechenden Hygieneplans. Die Umsetzung dessen ist eine der Voraussetzungen um – wenn auch oftmals massiv eingeschränkt – weiterhin eine Betriebsöffnung genehmigt zu bekommen. Ein Hygieneplan sieht unter anderem ein Sicherheitskonzept vor, welches Maßnahmen zur Desinfektion von Kundenfahrzeugen vorsieht.

Seriöse Sachverständige kalkulieren daher regelmäßig die Kosten der Desinfektion von Fahrzeugen im Reparaturablauf von Haftpflichtschäden als notwendigen Teil des aktuellen Instandsetzungsaufwandes mit ein.

Standpunkt einiger Versicherungen

Versicherungen mögen keine Kosten. Insbesondere dann, wenn diese Kosten als vermeidbar beurteilt werden. Im vorliegenden Fall lehnte die Versicherung die durchgeführten Desinfektionskosten die mit 60,87 EUR in Rechnung gestellt wurden, ab.

Urteil des AG Heinsberg

Das Amtsgericht Heinsberg bei Düsseldorf urteilte am 04.09.2020 (AZ 18C 161/20) in dieser Rechtsstreitigkeit. Die Entscheidung ließ keinen Zweifel am Urteil erkennen. Es wurde die zur Zahlung verpflichtete Versicherung zum Ausgleich der offenen Kosten bezüglich der Desinfektion nach Reparaturende des Unfallfahrzeuges verurteilt.

Das Gericht konnte auch in der Kostenhöhe von 60,87 EUR für eine Desinfektion keinen Grund zur Beanstandung erkennen.

Ebenfalls wurde erkannt das solche Kosten in „Zeiten von Corona“ immer dann anfallen, wenn das Fahrzeug durch Dritte berührt würde.

Hinweis

Eine Desinfektion des Fahrzeugs ist immer dann, wenn es durch Dritte „berührt“ bzw. bewegt wurde, der zulässige Weg um eine Infizierung auszuschließen. Demnach ist es ebenso als statthaft einzuschätzen, dass ein Fahrzeug bereits nach dessen Annahme zum Schutz der Mitarbeiter des Autohauses oder Reparaturbetriebs desinfiziert wird und nicht nur bei der Rückgabe an seinen Besitzer.

Des Weiteren sollte dieses Prozedere auch erfolgen wenn bestimmte Arbeiten, wie beispielsweise die Lackierung außer Haus in Fremdarbeit vergeben werden. Demnach können also ohne weiteres vier Desinfektionsdurchgänge für eine Unfallinstandsetzung gerechtfertigt sein.

Info

Unsere eigenen verifizierten Sachverständigen berücksichtigen selbstverständlich alle notwendigen Maßnahmen zur Desinfektion Ihres Fahrzeuges im Schadenfall. Somit ist rechtlich stets die bestmögliche Grundlage zur Kostenerstattung gegeben.

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