Regelmäßig kommt es im Rahmen von Haftpflichtschadenreparaturen zu weiteren Beschädigungen, welche der Reparaturbetrieb nicht unbedingt zu verantworten hat.
Immer wieder kommt es vor, dass Versicherungen einzelne Positionen aus einer durchgeführten Haftpflichtschadenreparatur nicht vollständig ausgleichen wollen, obwohl diese bereits im beweissichernden Gutachten aufgeführt waren.