Versicherungsgutachten fehlerhaft
Versicherungsgutachten nicht brauchbar
Der Halter des dieses BMW Düsseldorf hat den ersten Unfall in seinem Autofahrerleben. Die Unbedarftheit nutzte die Versicherung dazu, einen eigenen Gutachter zu schicken, welcher den Schaden begutachten sollte.
Wenige Tage später erhielt der Geschädigte 2.890 EUR als Auszahlungsbetrag auf sein Konto. Diese Summe entsprach dem was der Gutachter der Versicherung errechnet hatte. Der Geschädigte fuhr mit gutem Gefühl in die Werkstatt seines Vertrauens, um die Reparatur zu beauftragen. Dort war der Kundendienstmeister allerdings entsetzt. Der Grund, der Schaden ist nicht ansatzweise aufgenommen worden. Er stellte beispielsweise fest das die Seitenwand massive Schäden auch im inneren Bereich hatte. Sein Kunde kontaktierte darauf hin Ihr-Bester-Gutachter und eine vollständige Schadenaufnahme und Begutachtung zu erhalten.
Schaden mehr als doppelt so hoch
Zum einen wurde nun auch eine Wertminderung richtiger Weise erkannt. Zum anderen erstellte der Gutachter nun auch den sach- und fachgerechte Reparaturweg inkl. Beilackierung der hinteren linken Tür.
Kurz gesagt, die reale Schadensumme betrug mehr als das doppelte des ursprünglichen Gutachtens.
Der Geschädigte aus Düsseldorf hatte das Recht einen Gutachter seiner Wahl zu beauftragen, obwohl zuvor das Fahrzeug durch die Versicherung begutachtet wurde. Die Kosten welche für die Begutachtung durch den selbstgewählten Sachverständigen entstehen müssen durch die gegnerische Versicherung erstattet werden.
Hierzu gab es in der Vergangenheit bereits diverse Urteile. Entsprechend erkannte auch das Amtsgericht München (Urteil vom 24.07.2017, Az. 335 C 7525/17) und urteilte ähnlich, insbesondere dann wenn keine Stellungnahme zur Wertminderung vorliegt, oder aber das Gutachten offensichtlich falsch und oberflächlich ist (vgl. Amtsgericht Neumarkt in der Oberpfalz mit Urteil vom 17.06.2009, Az. 1 C 169/09).
- Tatsächliche Reparaturkosten: 7.165,69 EUR
- Summe Versicherungsgutachten: 3.439,10 EUR
- Wertminderung: 300,00 EUR
- Wertminderung Versicherung: 0,00 EUR