Versicherungen mögen keine Gutachter

Das Gutachten nach einem Haftpflichtschaden ist eine Selbstverständlichkeit und gilt als Teil des zu ersetzenden Schadens. Dieser Umstand wurde vom Gesetzgeber zum Zwecke der „Waffengleichheit“ zwischen Unfallopfer und Versicherung so festgelegt. Jedoch versuchen unseriöse Versicherungen Unfallgeschädigte regelmäßig davon abzubringen Gutachten erstellen zu lassen und empfehlen stattdessen lieber einen Kostenvoranschlag aus der Werkstatt beizubringen.

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Erstattung der An- und Abmeldekosten

Wird bei einem Haftpflichtschaden im Gutachten die Möglichkeit der Totalschadenabrechnung festgestellt und ein Ersatzfahrzeug angeschafft, so muss das verunfallte Fahrzeug abgemeldet werden und das Neue angemeldet werden. Hierbei entstehen selbstverständlich Kosten. Diese Kosten stellen zweifelsohne eine unmittelbare Folge des Unfallschadenereignisses dar.

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