Bagatellschadengrenze für Gutachten

Am 07.06.2016 musste das Amtsgericht Halle (Saale) einen Fall urteilen (AZ: 95 C 4070/15) in welchem sich die Versicherung weigerte, ein Gutachten vollständig zu begleichen, in welchem ein Schaden von „nur“ 1109,62 EUR dokumentiert war. Nach Auffassung der Versicherung wäre dieser Betrag lediglich eine Bagatelle, derer es kein Gutachten bedürfe um den Schaden rechtssicher zu belegen.

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Versicherungen mögen keine Gutachter

Das Gutachten nach einem Haftpflichtschaden ist eine Selbstverständlichkeit und gilt als Teil des zu ersetzenden Schadens. Dieser Umstand wurde vom Gesetzgeber zum Zwecke der „Waffengleichheit“ zwischen Unfallopfer und Versicherung so festgelegt. Jedoch versuchen unseriöse Versicherungen Unfallgeschädigte regelmäßig davon abzubringen Gutachten erstellen zu lassen und empfehlen stattdessen lieber einen Kostenvoranschlag aus der Werkstatt beizubringen.

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