Altes Auto Totalschaden – Gutachten lohnt nicht?

Der Unfallhergang - Zum Sachverhalt

Ein unerwarteter Unfall. Die Fahrerin dieses VW Golf stand in Hameln an der roten Ampel, als der Fahrer eines Kleintransporters diesen übersah. Es kam zu einem starken Heckaufprall, bei dem der VW Golf einen Totalschaden erlitt.

Diese richtige Schadeneinschätzung war tatsächlich auf Grund des umfangreichen Schadenbilds für alle Beteiligten des Unfalls zweifelsfrei erkennbar.

Die geschädigte Besitzerin des Golfs wendete sich eigenständig an die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers.

Dort wurde auf Basis des Alters und der Laufleistung ihres Fahrzeuges ein Wiederbeschaffungswert „laut einer Liste, die die Versicherung nutzt“ von 500 EUR abzüglich dem zu erwartenden Restwert von 100 EUR „bestimmt“. Somit würde sich ein Auszahlungsbetrag von 400 EUR ergeben.

Dieser Betrag erschien der Besitzerin des VW Golfs allerdings zu niedrig, so dass diese sich für eine Begutachtung durch einen geeigneten Sachverständigen entschied.

Feststellung des Gutachters

Im Rahmen der Begutachtung vor Ort beim örtlichen Abschleppunternehmen wurde der Schaden vollständig erkannt und dokumentiert.

Im Rahmen der Schadenkalkulation wurde ebenso eine Marktanalyse erstellt um den realistischen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs am Markt feststellen und sicher belegen zu können.

Hierbei wurde ein Wiederbeschaffungswert in Höhe von 1.900 EUR belegt. Der festgestellte Restwert betrug 90 EUR. Somit kann die Geschädigte nun also einen mehr als drei mal so hohen Schadenersatz durchsetzen, als sie es ohne Gutachten gekonnt hätte.

Ebenfalls wurde im Gutachten bestätigt, dass die Abmeldekosten des Fahrzeugs sowie die Anmeldekosten eines Ersatzfahrzeugs zusätzlich zu erstatten sind.

  • Reparaturkosten: 12.509 EUR

Tipp vom Sachverständigen

Insbesondere auch bei alten Fahrzeugen von geringem Wert ist eine Begutachtung bei offensichtlichem Totalschaden dringend zu empfehlen.

Hier ist der Unterschied zwischen einem theoretischen Listenpreis und dem Preis zu dem ein Fahrzeug auf dem Markt wirklich gehandelt wird oft erheblich. Das hier gezeigte Beispiel von 500 EUR laut Liste zu 1.900 EUR in der Realität beweist dies eindrucksvoll. Es macht eben mitunter schon einen großen Unterschied, ob der Schadenersatz wie hier 3-4 mal so hoch ausfällt oder nicht.

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