Wertminderung – wofür ist das?
Wertausgleich für Unfalleigenschaft
Die merkantile Wertminderung dient als Entschädigung dafür, dass Sie (unter Umständen) beim Wiederverkauf Ihres reparierten Fahrzeugs einen finanziellen Nachteil erleiden (können), da der Käufer sagen kann, dass es sich trotz Reparatur dennoch um einen Unfallwagen handelt – und mit dieser Aussage wäre er absolut im Recht.
Denn ein verunfalltes Fahrzeug ist auch trotz sach- und fachgerechter Reparatur nach Herstellervorschrift noch immer ein Unfallwagen. Diese Eigenschaft muss im Falle einer Veräußerung stets angegeben werden.
Bei den bekannten Onlineplattformen wie z.B. Mobile.de würde diese Eigenschaft dann als „reparierter Unfallschaden“ tituliert. Bekannter Weise lassen sich entsprechend deklarierte Fahrzeuge wesentlich schwerer und nur über Preisnachlässe verkaufen.
Das Verschweigen der Eigenschaft eines Unfallwagens würde den Tatbestand des Betruges erfüllen und stellt somit keine seriöse Option dar.
IMD-NET GmbH verifizierte Sachverständigen ermitteln im Rahmen der Begutachtung in jedem Fall die Höhe der merkantilen Wertminderung für Sie.
Die merkantile Wertminderung bildet Wertunterschied ab, welcher theoretisch anzunehmen ist, wenn es das absolut identische Fahrzeug zwei mal geben würde, einmal mit sach- und fachgerecht gerecht repariertem Unfallschaden und das andere Fahrzeug unfallfrei.
Grundsätzlich wird eine Wertminderung ermittelt und nicht berechnet!
Das Ermitteln einer hypothetische Annahme ist basierend auf der Erfahrung des Sachverständigen nicht an real greifbare Werte gebunden. Das macht einen vollumfänglichen Beweis dieses Zahlenwerks leider unmöglich.
Unterstützend gibt es für verschiedene Fahrzeuge, Fahrzeugalter und Fahrzeuglaufleistungen allgemein anerkannte Rechenmodelle, welche den Sachverständigen bei seiner Recherche unterstützen.
Diese werden auch von unseren IMD-NET verifizierten Sachverständigen entsprechend genutzt. In diesen Fällen ist die Beweislage relativ einfach.
Allerdings sind diese Rechenmodelle fast nur für neue Fahrzeuge bis ca. 5 Jahre und bis maximal 100.000 km verfügbar und exotische oder seltene Fahrzeuge sind nicht kalkulierbar.
Werden diese Werte überschritten ist der Gebrauch von Rechenmodellen nicht mehr möglich, da der Zustand von Fahrzeugen zu sehr variiren kann, alleine schon durch unterschiedliche Verwendung und Pflege. Sachverständige aus unserem Hause nehmen in diesen Fällen ist die manuelle Einschätzung entsprechend vor.
Info
Der Anspruch auf merkantile Wertminderung ist unabhängig davon ob die Reparatur durchgeführt wird! Auch bei fiktiver Abrechnung besteht der Anspruch auf die Wertminderung, da diese ebenso wie Gutachterkosten Teil des Schadens ist.