VW UP – Streifschaden

Totalschaden nicht gewünscht!

Dieser Schaden lag deutlich über dem Wiederbeschaffungswert von 6.800€.

Der Fahrzeughalter in Lüdenscheid wünschte sich dringlichst das sein Fahrzeug wieder instandsetzen werden möge.

Die Rettung

Der Gutachter führte eine entsprechende beweissichernden Begutachtung vor Ort in Lüdenscheid durch. Dem Geschädigten wurde der Weg zur sogenannten Opferregelung geebnet. Dem Kundenwunsch entsprechend durfte der Schaden nun rechtmäßig im Rahmen der 130% Regelung instand gesetzt werden.

Dieses alles trotzdem der Schaden über dem Wiederbeschaffungswert lag. Selbstverständlich erfolgte die vollständige Reparaturberechnung entsprechend der Herstellervorgabe.

  • Reparaturkosten: 7.452 EUR
  • Wertminderung:      500 EUR

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