Eine Beilackierung ist heutzutage bei entsprechendem Schadenbild bei rund 98% aller Farbtöne notwendig um ein ordnungsgemäßes Lackierergebnis zu gewährleisten.
In Folge eines unverschuldeten Verkehrsunfalls ließ der Geschädigte sein beschädigtes Fahrzeug beweissichernd begutachten. Der Geschädigte wählte die fiktive Abrechnung des Schadens.