Prüfbericht ohne Fahrzeugbesichtigung ist nicht relevant

Der Sachverhalt:

Versicherungen versenden in nahezu jedem Haftpflichtschadenfällen sogenannte „Prüfberichte“ um berechtigte Schadenersatzansprüche zu behindern.

Hierbei wird üblicher Weise ohne die Besichtigung des Fahrzeugs automatisiert behauptet, dass verschiedene Reparaturkosten nicht anfallen würden.

Von Sachverständigen eerden diese Ausführungen in der Regel nicht erstellt. Einfache Sachbearbeiter lediglich arbeiten automatisiert  entsprechend der Dienstanweisung der entsprechenden Versicherung alle Fälle ab.

Die Versicherungen berufen sich im Rahmen der Schadenregulierung auf den Prüfbericht als wenn es ein echtes Gutachten wäre, was allerdings nicht der Fall ist.

 

Das Amtsgericht Ebersberg urteilte hierzu am 16.10.2017 (AZ: 9 C 593/17) mit folgenden Worten:

„Ein Prüfbericht, der noch dazu ohne jede Besichtigung des beschädigten Fahrzeuges erstellt wird, ist nicht geeignet, die festgestellte Reparaturnotwendigkeit in Zweifel zu ziehen. Die technischen Abzüge sind somit nicht gerechtfertigt.“

Fazit:

Gehen Sie nicht auf Angebote ein, bei denen nicht der Gutachter persönlich Ihr Fahrzeug begutachtet. Auch Angebote von Versicherungen direkt zu regulieren wenn Sie als Geschädigter auf eine ordnungsgemäße Begutachtung verzichten würden, werden aller Wahrscheinlichkeit nach zu Ihrem Nachteil sein.

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