Pauschales bestreiten der Stundenverrechnungssätze durch Versicherung ist unzureichend
Grundsatz:
Die Sachverständigen von Ihr-Bester-Gutachter.de kalkulieren grundsätzlich jedes Gutachten mit den Stundenverrechnungssätzen der nächstgelegenen Vertragswerkstatt des entsprechenden Herstellers um Ihnen als Geschädigter die beliebige Auswahl des Reparaturbetriebes zu ermöglichen.
Sie können jedoch grundsätzlich sich auch den Schaden im Rahmen der fiktiven Abrechnung auszahlen lassen anstatt die Reparatur durchführen zu lassen.
Hierbei ist es häufig so, dass Versicherungen hierbei versuchen die Stundenverrechnungssätze sowie verschiedene Nebenkosten zu kürzen, zwecks eigener Ersparnis zu Ihrem finanziellen Nachteil.
Bei nicht mehr ganz so neuwertigen Fahrzeugen ist dieses ggf. zulässig. Jedoch muss die Versicherung konkret eine entsprechende fachlich geeignete Werkstatt in zumutbarer Entfernung benennen können so urteilte das Landgericht Memmingen am 18.07.2018 (AZ: 32 O 1176/17)
Im konkreten Fall betrug der Schaden laut Gutachten 5189,13 EUR netto, welchen der Geschädigte fiktiv ersetzt haben wollte.
Nachdem die Versicherung zuerst gar nichts begleichen wollte, argumentierte diese dann später mit durchschnittlich üblichen Marktpreisen über Stundenverrechnungssätze und Nebenkosten und verweigerte weiterhin die Schadenbegleichung.
Das Landgericht urteilte dazu:
„Ein bloßes Feststellen, dass irgendwelche Erhebungen andere Preise für angemessen halten würden, reicht insofern nicht aus. Soll ein privates Gutachten und ein gerichtlich erholtes Sachverständigengutachten in Zweifel gezogen werden, muss das Bestreiten konkret und qualifiziert erfolgen.“
Fazit:
Kann eine Versicherung keinen alternativen geeigneten und zumutbaren Reparaturbetrieb konkret benennen, so ist auch bei einem älteren Fahrzeug die fiktive Abrechnung gemäß den Verrechnungssätzen der Herstellerwerkstatt gemäß Gutachten zu entschädigen!
Es reicht also nicht aus lediglich pauschal die Kosten, welche im beweissichernden Gutachten festgelegt sind, zu bestreiten um diese erfolgreich in Zweifel ziehen zu können.
Info:
Besonders in weniger dicht bevölkerten Gegenden ist es häufiger so, dass Versicherungen keine entsprechende Reparaturalternative vorweisen können und somit auch ältere Fahrzeuge wie die Neueren entschädigt werden müssen.
Unsere durch die IMD-NET GmbH verifizierten Gutachter legen hierfür Grundsätzlich immer den entsprechenden Baustein in jedem Gutachten, damit Ihnen kein Anspruch hierbei verloren gehen kann.