Endoskopische Untersuchung am Skoda

Der Unfallhergang - Zum Sachverhalt

Durch einen Moment der Unachtsamkeit kam es in Köln zu diesem Unfallschadenereignis bei welchem ein Mercedes auf den hier zu sehnenden Skoda Fabia im Heckbereich aufgefahren war.

Die Besitzerin des beschädigten Fahrzeugs ließ den Unfall polizeilich aufnehmen. Vor Ort schätzten die Uniformierten den Schaden als „leichten Schaden“ ein und schrieben dies dann auch so in den Unfallbericht.

Insbesondere da mit diesem Fahrzeug tagtäglich die kleinen Kinder der Geschädigten gefahren werden, entschied diese sich den Schaden durch einen geeigneten Sachverständigen prüfen zu lassen. Die Aussage der Polizei bezüglich eines „leichten Schadens“ erweckte bei der Geschädigten nicht den Eindruck einer fachmännischen Auskunft.

Feststellung des Gutachters

Im Rahmen der vollständigen Schadenaufnahme vor Ort bei der Besitzerin des Skoda wurde – abgesehen vom außen sichtbaren Schaden – auch eine endoskopische Untersuchung des Schadenbereichs vorgenommen. So war es möglich auch äußerlich nicht erkennbare Schäden ohne Demontage beweissichernd zu dokumentieren.

Hier konnte festgestellt werden, dass der hinter der Heckschürze liegende Aufprallschutz beschädigt war und zudem auch einen Schaden an der Heckwand des Fahrzeuges entstanden war.

Hierbei handelt es sich um sicherheitsrelevante Bauteile, die die Aufprallenergie absorbieren. Wird ein solcher verdeckter Schaden nicht erkannt und später fachgrecht repariert, so kann es bei einem späteren erneuten Unfallereignis zu erheblichen Verletzungen der Insassen kommen.

Ebenfalls wurde eine Wertminderung auf Grund des erheblichen Schadenumfangs ermittelt.

  • Reparaturkosten: 6.436 EUR
  • Wertminderung:      300 EUR

Tipp vom Sachverständigen

Immer wieder kommt es vor, dass Polizisten am Unfallort Einschätzungen zum Schadenumfang und der Schadenhöhe geben. Ebenso kommt es regelmäßig vor, dass sogar der Versuch unternommen wird entsprechende Rechtsberatung für den konkreten Schadenfall zu erteilen.

Das kann nicht nur strafbar sein, sondern führt in der Regel auch zu massiven Falschauskünften, die dem Geschädigten am Ende sogar bares Geld kosten können. Ein Polizist hat keinerlei Sachverständigen- Expertise. Alle Tipps, die er zu erteilen versucht, sind seine private Meinung; da könnte man gleich noch den Bäcker oder die Nachbarn befragen – deren Meinung wäre vergleichbar wertvoll für den Geschädigten.

Wir empfehlen daher grundsätzlich bei einem Schadenfall die Begutachtung nur durch echte und entsprechend verifizierte Sachverständige durchführen zu lassen und zusätzlich geeignete Rechtsanwälte für die juristische Beratung zu nutzen.

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