Gutachten auch bei Bagatellschaden zulässig
Kleiner Schaden, älteres Fahrzeug - macht da ein Gutachten Sinn? Eine interessante und wichtige Frage.....
Kommen wir auch zu Ihnen?
Kleiner Schaden, älteres Fahrzeug - macht da ein Gutachten Sinn? Eine interessante und wichtige Frage.....
Wie auf dem dargestellten Bild zu sehen, hatte die Fahrerin des VW Golf auf dem Parkplatz den von rechts kommenden BMW übersehen und fuhr in dessen linke Seite. Die Tür war stark beschädigt, so dass...
Was auf den ersten Blick für die meisten Autofahrer nach einem Bagatellschaden (unter 700€) aussehen kann entpuppt sicht oft als sehr viel mehr. So auch in diesem Schadenfall wo...
Ein Augenblick der Unachtsamkeit beim Spurwechseln und schon war es passiert. Gerade erst hatte die Halterin des Fahrzeuges dieses warten, reparieren und mit neuer Hauptuntersuchung versehen lassen um es noch möglichst lange nutzen...
Ein fremder Verkehrsteilnehmer beschädigte durch einen Auffahrunfall diesen relativ neuen Transporter hinten links. Sowohl Eigentümer als auch der Reparaturbetrieb gingen von einem verhältnismäßig geringen...
Ist ja nur ein Kratzer dachte die Halterin dieses Audi welcher von einem einparkenden Verkehrsteilnehmer an der linken Seite der Frontschürze gestriffen worden war. Der Schaden am Kotflügel war vor der Begutachtung garnicht aufgefallen...
Im stehenden Verkehr hat hier ein LKW zurückgesetzt und diesen Fiat mit Schrittgeschwindigkeit angestoßen. Der verdeckte Schaden welcher nur durch eine professionelle Begutachtung voll erkannt werden konnte war weit größer...
Auf den ersten Blick war es für den Eigentümer dieses Audi nur eine beschädigte Tür. Eine genaue Begutachtung jedoch ergab dann das diese auch die seitliche Rohkarosse nicht unwesentlich beschädigt hatte. Auch der Karosseriebetrieb des Kunden hatte diesen massiven Sekundärschaden nicht erkannt...
Am 07.06.2016 musste das Amtsgericht Halle (Saale) einen Fall urteilen (AZ: 95 C 4070/15) in welchem sich die Versicherung weigerte, ein Gutachten vollständig zu begleichen, in welchem ein Schaden von „nur“ 1109,62 EUR dokumentiert war. Nach Auffassung der Versicherung wäre dieser Betrag lediglich eine Bagatelle, derer es kein Gutachten bedürfe um den Schaden rechtssicher zu belegen.
Nur ein Kratzer? Das dachte auch die Fahrerin dieses VW Golf als ihr Fahrzeug durch einen anderen ausparkenden Wagen gestriffen wurde. Sie ließ sich jedoch nicht darauf ein das Ganze ohne Polizei zu regeln und die angebotenden 150€ erschinen ihr gegebenenfalls nicht ausreichend...