Haftpflichtschaden am E-Bike
Vorwort:
4,6 Millionen E-Bikes wurden alleine 2022 in Deutschland verkauft, 36% mehr als im Vorjahr. Damit ist das E-Bike die am stärksten wachsende Verkehrsgruppe im Land.
Der Neupreis dieser „Fahrräder“ liegt entsprechend einem Motorroller oder gar Motorrad. Entsprechend ist der finanzielle Schaden im Falle eines Unfalls wesentlich höher als er bei einem einfach Fahrrad gewesen wäre.
Begutachtung
Kommt es zum Haftpflichtschaden muss der Schaden ebenso wie bei Auto oder Motorrad rechtssicher erfasst und beweissichernd begutachtet werden. Unsere eigenen durch die IMD-NET GmbH verifizierten Sachverständigen helfen im Falle eines Schadens hier mit ihrer Erfahrung schnell und professionell weiter.
Insbesondere bei einem E-Bike sind Technik und Sicherheitsanspruch nicht mit denen eines herkömmlichen Fahrrades zu vergleichen.
Einen entsprechend ausgebildeten Sachverständigen das E-Bike nach einem entsprechenden Unfallereigniss prüfen zu lassen ist daher nahezu immer notwendig. Der Sachverständigen stellt eventuell nicht ohne weiteres erkennbare Schäden und die damit verbundenen Kosten rechtssicher fest.
Schadenersatz
Der Unfallgegner bzw. dessen Versicherung ist hier ebenso wie bei einem beschädigten PKW, gesetzlich zum Schadenersatz der Reparaturkosten und auch den entsprechenden Begutachtungskosten verpflichtet.
Auf Grund des im Vergleich zum herkömlichen Fahrrad wesentlich höheren Fahrzeugwertes ist die Wahrscheinlichkeit eines sogenannten Bagatellschaden wesentlich unwahrscheinlicher und ein Gutachten die beste und sicherste Basis zu einem vollständigen Schadenersatz.
Unsere Gutachter informieren Sie gerne über weitere Detailfragen und stehen Ihnen Rede und Antwort zu Ihrem verunfallten E-Bike.