LG Köln bestätigt 130% Regelung und mehr
Zweifelsohne ist die Reparatur eines sogenannten 130% Schaden für die zur Zahlung verpflichtete Versicherung ein finanzielles Ärgerniss. Würde der Geschädigte sich alternativ für ein anderes Fahrzeug entscheiden so wäre ein oftmals wesentlich geringerer Schadenersatzbetrag zu leisten...